Die Beiträge, die bei einer Anmeldung im Verein Kanazawa Mönchengladbach e.V. entstehen, gliedern sich in unterschiedliche Bereiche. Sie werden jeweils monatlich, jährlich und einmalig entrichtet.
Beitrag an den Deutschen Karateverband (DKV) – jährlich
Der DKV Beitrag muss vom Verein an den DKV abgeführt werden. Er wird einmalig Anfang jeden Jahres für das gesamte Jahr vom Verein eingezogen und an den DKV abgeführt.
Jugendliche und Erwachsene ab 14 Jahre |
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23,00€ |
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre |
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18,00€ |
Vereinsbeitrag – monatlich
Der Vereinsbeitrag kommt dem Verein zugute. Er wird für Aufwendungen wie zum Beispiel Startgebühren für Wettkämpfe, Unterhaltskosten für die Sporthalle, Kosten für anfallende Reparaturen an der Sporthalle, Versicherung, Fortbildung der Trainer etc. verwendet.
Erwachsene ab 18 Jahren |
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25,00€ |
Kinder bis 18 Jahren |
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15,00€ |
Geschwister bis 15 Jahre |
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10,00€ |
Passive Mitgliedschaft (frei wählbar, mind.) |
3,00 |
Die Beiträge werden jeweils zu Anfang eines jeden Monats fällig.
Aufnahmegebühr – einmalig 15,00€
Bei der Anmeldung in den Verein Kanazawa Mönchengladbach e.V. wird einmalig eine Anmeldegebühr von 15,00€ erhoben.
Weitere Kosten
DKV Karate-Pass – einmalig 10,00€
Bei der Anmeldung im DKV werden einmalig Kosten in Höhe von 10,00€ für den Karate-Pass fällig. In diesem Pass werden alle bestandenen Prüfungen oder Lehrgänge und Wettkämpfe an denen teilgenommen wurde offiziell dokumentiert.
DKV Anmeldegebühr zu Gürtelprüfungen – jede teilgenommene Prüfung 11,00€
Bei jeder Prüfung, an der ein Karateka teilnimmt, wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 11,00€ erhoben. Der Verein muss diese an den DKV abführen.
(Hinweis: auch bei nichtbestehen der Prüfung muss die Gebühr an den DKV abgeführt werden und kann nicht erstattet werden).